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   OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 275/09   

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https://dejure.org/2012,3630
OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 275/09 (https://dejure.org/2012,3630)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.01.2012 - 5 A 275/09 (https://dejure.org/2012,3630)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - 5 A 275/09 (https://dejure.org/2012,3630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVermG 2003 § 11 Abs. 1 S. 3, § 23 Abs. 2 S. 2
    Berufungszulassung, ernstliche Zweifel, Vermessungskosten, Gebäudeaufmessung von Amts wegen, privates Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - 9 A 2350/98

    Verwaltungsgebühr; Dritter; Abmarkung; Begünstigung des Grundstückseigentümers

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 275/09
    6 Soweit in der Rechtsprechung im Einzelfall in Abgrenzung einer nur mittelbaren von einer unmittelbaren Begünstigung eines Grundstückseigentümers dessen Kostentragungspflicht für eine Katasteraufnahme verneint worden sei, habe es sich um - hier nicht vorliegende - Fälle einer zwecks Eigentumswechsels und schon vor dessen Vollzug durchgeführten Teilungsvermessung (OVG NRW, Urt. v. 25. Februar 1981 - 2 A 2708/79 -, juris) bzw. einer von Amts wegen durchgeführten Abmarkung ohne gesetzlich geregelte Pflicht des Eigentümers dazu (OVG NRW, Urt. v. 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 21 ff. = NVwZ-RR 2000, 54 f.) gehandelt.

    9 Dafür spreche sogar das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 1999 (a. a. O.), das eine Kostentragungspflicht verneine, wenn die Abmarkung eines Grundstücks von Amts wegen erfolge, ohne dass den Grundstückseigentümer eine gesetzliche Pflicht zur Abmarkung seiner Grundstücksgrenzen treffe.

    13 Ob vor diesem Hintergrund und angesichts des weiteren Vorbringens der Klägerin, insbesondere zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 1999 (a. a. O.), das private Interesse der Klägerin an der Katasteraufnahme ihrer Gebäude tatsächlich - wie vom Verwaltungsgericht entscheidungstragend angenommen - aus dem in § 11 Abs. 1 Satz 3 SächsVermG 2003 gesetzlich niedergelegten Zweck des Liegenschaftskatasters hergeleitet und so ihre Kostenschuld begründet werden kann, vermag der Senat nicht im Zulassungsverfahren zu beurteilen.

  • OVG Sachsen, 07.12.2011 - 5 A 513/09

    Zustimmung zur Kündigung, Mutterschutzgesetz, Betriebsübergang

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 275/09
    2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2011 - 5 A 513/09 -, juris Rn. 2; st. Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1981 - 2 A 2708/79
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 275/09
    6 Soweit in der Rechtsprechung im Einzelfall in Abgrenzung einer nur mittelbaren von einer unmittelbaren Begünstigung eines Grundstückseigentümers dessen Kostentragungspflicht für eine Katasteraufnahme verneint worden sei, habe es sich um - hier nicht vorliegende - Fälle einer zwecks Eigentumswechsels und schon vor dessen Vollzug durchgeführten Teilungsvermessung (OVG NRW, Urt. v. 25. Februar 1981 - 2 A 2708/79 -, juris) bzw. einer von Amts wegen durchgeführten Abmarkung ohne gesetzlich geregelte Pflicht des Eigentümers dazu (OVG NRW, Urt. v. 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 21 ff. = NVwZ-RR 2000, 54 f.) gehandelt.
  • OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12

    Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters,

    9 Ihre dagegen mit Beschluss des Senats vom 20. Januar 2012 - 5 A 275/09 -, zugestellt am 6. Februar 2012, wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zugelassene Berufung hat die Klägerin am 6. März 2012 begründet.
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